Cookie-Entscheidung des EuGHs
Anfang Oktober 2019 wurde ein Urteil zur Einwilligung bei Cookies vom EuGH beschlossen.
Die Cookie-Richtlinie im Detail
Die Cookie-Richtlinie (RL 2009/136/EG) verlangt eine Einwilligung für das Setzen von Cookies. Dabei gibt es keinen Unterschied, ob es sich um personenbezogene, oder anonymisierte Daten handelt.
Der EuGH hat mit der neuen Cookie-Richtlinie verdeutlicht, dass damit kein Cookie ohne Einwilligung gesetzt werden darf. Das EU-Recht setzt damit zwingend eine ausdrückliche, informierte und freiwillige Einwilligung für das Setzen von Cookies voraus.
Ausnahme für notwendige Cookies?
Cookies, die Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite überhaupt erst ermöglichen dürfen weiterhin verwendet werden. Das betrifft zum Beispiel die Funktion, dass Produkte, die in den Warenkorb gelegt werden, auch weiter dort verbleiben, während der Nutzer die Seite verlässt. Darunter fallen Session-Cookies und Cookies, die für die Medieninhaltswiedergabe benötigt werden.
Was sind nicht-notwendige Cookies?
Alle Cookies, die technisch nicht notwendig sind, sind somit Einwilligung-Pflichtig. Analyse-/Marketing – Tools oder Social-Media-Plugins gehören zum Beispiel zu den Einwilligung-Pflichtigen Cookies. Diese dürfen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung verwendet werden, das heißt es muss durch ein aktiven Part von dem Besucher der Website aktiviert werden. Außerdem muss diese Einwilligung freiwillig und informiert geschehen, es darf nicht mehr möglich sein durch versehentliches Wegklicken des Cookie-Pop-ups diese zu bestätigen.
Musst Du die Cookies direkt anpassen?
Die Entscheidung liegt zurzeit bei dem Bundesgerichtshof, der ein abschließendes Urteil fällen muss. Allerdings ist schon jetzt klar, dass die Anforderungen des deutschen Telemediengesetzes nicht den europäischen Anforderungen entsprechen. Es ist daher für Dich als Händler ratsam, schon jetzt tätig zu werden.
Wie kannst Du als Händler diese Richtlinie umsetzen?
Mit sogenannten „Consent-Tools“ ist die Umsetzung dieser Pflicht machbar. Diese werden auf der Webseite integriert und ermöglichen es, die Einwilligung für die Verwendung verschiedener Cookies einzuholen. Mit Opt-In & Opt-Out – Plugins können Sie ebenfalls diese Richtlinie einhalten.
Musst Du Deine Datenschutzerklärung anpassen?
Außerdem muss aus der Datenschutzerklärung noch hervorgehen, aus welcher Grundlage sich die Verwendung von Cookies ergibt. Danach kannst Du Deine Datenschutzerklärung ohne Probleme der Entscheidung des EuGH anpassen.